Tablet-Klassen

+++ Letzte Aktualisierung: 12.12.2024 +++

Ab Ende Dez. 2024: iPad-Kontrolle für Eltern mit der App Jamf-Parent

Um Ihnen als Eltern außerhalb der Unterrichtszeiten Kontrolle über das Schul-iPad Ihres Kindes zu ermöglichen, gibt es ab Ende Dezember 2024 die Möglichkeit, die App Jamf Parent zu nutzen.

Das bietet Ihnen Jamf Parent:

  • Bestimmte Apps blockieren (z. B. Spiele, Instagram, TikTok, YouTube, Kamera usw.)
  • Bestimmte Kategorien von Apps blockieren (Social Media, Games, Entertainment, Shopping, Music)  
  • Die Einschränkungen können auch abhängig von Uhrzeit oder Standort vorgenommen werden.

Und so funktioniert's:

Videoanleitung:

 

>>> Detaillierte Anleitung (Text und Bilder)


Wo stehen wir aktuell?

  • Die Förderanträge sollten mittlerweile alle auf https://dsdz.bayern.de gestellt worden sein.
  • Die Fördergelder werden aktuell ausgezahlt.

Hinweis zum Förderantrag

Häufig gestellte Frage: Was muss ich als "Endpreis" eintragen?

Endpreis = Preis iPad + Preis Stift + ggf. Preis Tastatur

Sollten Sie einen Rabatt von 3 % bekommen haben (bei Sofortkauf), dann müssten Sie von dieser Summe bitte noch die 3 % abziehen.

(Schutzhülle, Schutzfolie, Versicherung und Verwaltungslizenz sind nicht anzugeben)

Mindestanforderungen für das iPad mit Zubehör

  • Apple iPad
    • 9. Generation oder neuer
    • mind. 64 GB Speicher
    • Bildschirmgröße mind. 10,2 Zoll
    • Neugeräte oder refurbished Geräte (gewerblicher Händler, mind. 1 Jahr Garantie) sind zulässig
    • Alter des Geräts am 19.06.2024 maximal 2 Jahre
  • Digitaler Eingabestift
    • Der digitale Stift muss kompatibel sein mit dem gekauften iPad und muss auch in der Schule einfach geladen werden können.
    • Neben den passenden Apple Pencils sind auch digitale Stifte von anderen Anbietern (z. B. Adonit, Tucano, Logitech) zulässig.
  • Schutzhülle
    • Das iPad muss sich in einer passenden Schutzhülle befinden.
    • Alternativ ist auch eine Schutzhülle mit integrierter oder anschließbarer Tastatur zulässig.
  • Verwaltung und Unterrichtsmanagement
    • Alle iPads in den Tablet-Klassen werden verbindlich in das Verwaltungssystem (MDM)  des Landkreises Dingolfing-Landau eingebunden.
    • Als Software zum Unterrichtsmanagement wird Apple Classroom in der Schule eingesetzt.

 

Sie haben finanzielle Probleme und brauchen Unterstützung?

  • Im schuleigenen Onlineshop der Firma ACS haben Sie die Möglichkeit der Ratenzahlung.
  • Sollte der Kauf des iPads für Sie finanziell aktuell nicht möglich sein, dann kommen Sie bitte auf uns zu. Wir finden sicher eine Lösung.
    Telefon: 09951 6902-0 (Sekretariat) oder per Mail an dip@rs-lan.info (RSK Franz Dippl)

Erste Schritte mit dem neuen iPad

Die wichtigsten Einstellungen: Auto-Backup für GoodNotes usw.

So, nun ist es soweit: Ihr Kind hat das neue iPad bekommen und die erste Einrichtung (Sprache, WLAN usw.) ist erfolgt.

Folgende Grundeinstellungen sollten vorgenommen werden:

  • Apple-ID einrichten und mit dieser am am iPad anmelden (siehe Anleitung unten)
  • GoodNotes: Automatisches Backup einrichten und iCloud aktivieren
  • iPad über regelmäßig sichern (mind. monatlich - unter Einstellungen / Ihr Name / iCloud-Backup)

>>> Anleitung: Einstellungen für das automatische Backup in GoodNotes

Apple-ID einrichten

Als nächstes wäre es wichtig, dass sich Ihr Kind mit einer Apple-ID am iPad anmeldet.

Öffnen Sie dazu bitte auf die App Einstellungen: Klicken Sie links oben bitte auf "Beim iPad anmelden"

Beim iPad anmelden

Hier kann sich Ihr Kind mit seiner (oder Ihrer) Apple-ID anmelden (siehe Anleitung)

Sie haben noch keine Apple-ID? >>> Anleitung Apple-ID


Empfehlung für den Gerätekauf

Der einfachste und sicherste Weg der Beschaffung ist der Einkauf im schuleigenen Onlineshop der Firma ACS aus Ottobrunn bei München. Hier bekommen Sie alles aus einer Hand und das iPad ist bei Auslieferung sofort einsatzbereit. Auch die Verwaltungssoftware ist so bereits installiert und aktiviert.

Sie bekommen im Onlineshop den Apple Education Rabatt und zusätzlich nochmal 3 % bei Sofortkauf. Alternativ ist eine 0%-Finanzierung mit einer Laufzeit von 3 - 36 Monaten möglich. Auch bei Finanzierung sind Sie förderberechtigt.

Als Schule empfehlen wir Ihnen den Kauf der folgenden Zusammenstellung (Preisangaben berücksichtigen die 3% Schul-Rabatt - Rabatt ist nicht für alle Zahlungsarten verfügbar):

Je nach persönlicher Präferenz können Sie ggf. auch ein hochwertigeres iPad bzw. Zubehör kaufen. Um die staatliche Förderung beantragen zu können, müssen lediglich die Mindestanforderungen (siehe oben) erfüllt sein.

Überblick: Präsentation vom Informationsabend am 05.06.2024 an unserer Schule

Infoabend Tabletklassen 2024/25 von Franz Dippl

Häufig gestellte Fragen

Was geschieht nach dem nächsten Schuljahr bzw. nach der Schulzeit? Müssen wir das iPad dann zurückgeben?
Trotz staatlicher Förderung ist das iPad samt Zubehör voll und ganz Ihr Eigentum und kann auch privat genutzt werden. Zu beachten ist nur, dass die private Nutzung die schulische Nutzung des Geräts nicht beeinträchtigt, z. B. bzgl. freiem Speicher, nicht erlaubter Apps usw.

Was ist mit dem iPad, wenn mein Kind an eine andere Schule wechselt?
Das iPad ist Ihr Eigentum und darf trotz der erhaltenen Förderung behalten werden.

Ich möchte als Zahlungsart Finanzierung wählen. Bekomme ich trotzdem die staatliche Förderung von 350 €?
Ja, auch bei Finanzierung bekommen Sie die staatliche Förderung.

Die Rechnung für das iPad läuft bei uns auf Oma / Opa / Onkel / Tante / ... Bekommen wir trotzdem die staatliche Förderung?
Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie die staatliche Förderung. Bitte beachten Sie beim Förderantrag, dass dieser dann namentlich für die Person ausgefüllt wird, auf den die Rechnung ausgestellt ist.

Wir möchten ein refurbished Gerät kaufen. Bekommen wir trotzdem die staatliche Förderung von 350 €?
Ja, auch der Kauf von refurbished Geräten ist förderfähig. Bitte beachten Sie, dass refurbished Geräte noch mind. 1 Jahr Garantie haben müssen und nur der Kauf von einem gewerblichen Händler förderfähig ist. Das Gerät muss den Mindestanforderungen (siehe oben) entsprechen.

Ich möchte das iPad woanders kaufen (nicht im Schul-Onlineshop von ACS). Was muss ich beachten?
Bitte achten Sie darauf, dass Sie eine Rechnung haben, die auf den Namen eines Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin  in der Tablet-Klasse ausgestellt ist. Wenn Sie das iPad bzw. das Zubehör nicht im Schul-Onlineshop der Firma ACS kaufen, dann müssen bitte trotzdem eine sogenannte MDM-Lizenz (Verwaltungssystem für die iPads) im Schul-Onlineshop erwerben. Ohne diese Lizenz ist die Verwendung des iPads in der Tablet-Klasse nicht möglich. In den ersten Wochen des neuen Schuljahres 2024/25 werden wir an einem Sammeltermin die extern beschafften iPads oder bereits vorhandene iPads in der Schule einsammeln und mit der Verwaltungssoftware bespielen. Bitte beachten Sie, falls zu diesem Zeitpunkt bereits Daten auf den Geräten sind: Die iPads werden dabei komplett gelöscht. Bitte achten Sie darauf, dass Sie vorher ggf. eine Datensicherung erstellen.

Auf wen muss die Rechnung für das iPad bzw. das Zubehör ausgestellt sein?
Die Rechnung für das iPad bzw. das Zubehör muss auf einen Erziehungsberechtigten des Kindes, das nächstes Jahr die Tablet-Klasse besucht, ausgestellt sein.

Wann bekommen die Schüler die im Schul-Onlineshop bestellten iPads und wohin werden diese geliefert?
Die iPads werden direkt an die Schule geschickt und voraussichtlich in der ersten Schulwoche einsatzbereit samt bestelltem Zubehör an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben.

Was, wenn ein iPad kaputt geht?
Bitte beachten Sie, dass seitens der Schule keine Haftung für die iPads übernommen wird. Wir empfehlen Ihnen dringend eine Geräteversicherung (z. B.: 3 Jahre für 49 € beim iPad 10. Gen 64GB) für das iPad abzuschließen. Nähere Infos hierzu finden Sie im Schul-Onlineshop von ACS.

Wie werden die iPads geladen?
Es ist wichtig, dass die iPads einsatzbereit in die Schule mitgenommen werden, d. h. das Laden erfolgt am Besten über Nacht zuhause. Auch der digitale Stift sollte voll geladen in die Schule mitgebracht werden.

Gibt es Regeln für die Tablet-Klassen bzw. für die Nutzung digitaler Endgeräte an der Schule?
Ja, es gibt eine allgemeine Nutzungsordnung für digitale Endgeräte an unserer Schule.