Private Nutzung digitaler Endgeräte
Private Nutzung digitaler Endgeräte
Auch die private Nutzung digitaler Endgeräte an der Schule ist in der Nutzungsordnung für digitale Endgeräte geregelt.
Weitere Informationen zur privaten Nutzung digitaler Endgeräte, insbesondere zum Schulversuch "Private Handynutzung" (2018 - 2020) sowie der Änderung BayEUG Art. 56 Abs. 5 finden Sie hier: https://www.km.bayern.de/schule-digital/schulentwicklung-digital/schulversuch-private-handynutzung.html