Informationen zum Übertritt an die Realschule

 

Übertrittsvoraussetzungen

Übertrittsvoraussetzungen in die 5. Jahrgangsstufe

...aus der 4. Klasse Grundschule

  1. Alle Schüler und Schülerinnen erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis.
  2. Die Eignung für den Bildungsweg der Realschule wird im Übertrittszeugnis bestätigt, wenn die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mindestens 2,66 beträgt.
  3. Wird die Eignung für die Realschule nicht bestätigt (Notendurchschnitt 3,0 oder schlechter), kann der/die übertrittswillige Schüler/in an einem Probeunterricht an der Realschule teilnehmen. Dabei sind in den Fächern Deutsch und Mathematik schriftliche und mündliche Leistungen zu erbringen.

Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erzielt wurde.

  1. Hat der/die Schüler/in ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen, aber in beiden Fächern die Note 4 erzielt, ist eine Aufnahme möglich, wenn die Erziehungsberechtigten dies beantragen.

Bei Note 5 oder 6 in einem der beiden Fächer ist ein Übertritt an die Realschule nicht möglich.

Weitere Infos im Bayerischen Realschulnetz: www.realschulebayern.de/eltern/pruefungen/probeunterricht/

...aus der 5. Klasse Mittelschule

Die Eignung für den Bildungsweg der Realschule wird im Jahreszeugnis bestätigt. Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens 2,50 beträgt.